Zu einem guten Schulleben gehören auch die Mitwirkung und ein Mitspracherecht der Schülerschaft am Schullalltag. Dies erfolgt in der Regel immer über einen Schülerrat, welcher die Interessen der Schüler vertritt. Mit spannenden und innovativen Ideen versucht unser Schülerrat jedes Schuljahr neue Projekte und Ideen zu entwickeln, wodurch jeder Schüler davon profitieren soll. Die Rechtsgrundlage der Schülermitwirkung bildet das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) und die Schülermitwirkungsverordnung. (SMVO)( Quelle: bildung.sachsen.de/)
Aufgaben des Schülerrats:
- Vertretung schulischer Interessen der Schüler
- intensive Mitwirkung am Tag der offenen Tür
- Teilnahme an der Schulkonferenz
- Zusammenarbeit mit dem Elternrat in verschiedenen Projekten
- arbeitet und entscheidet in der Schulkonferenz mit
- setzt sich bei Problemen und Konflikten für schulische Interessen der Schüler ein
Der Schülerrat hat das Recht in allen wichtigen Angelegenheiten der Schule informiert zu werden, Beschwerden bei Lehrern einzureichen oder bei Problemen innerhalb der Schülerschaft zu helfen.
Die jeweiligen Klassen- und Tutorensprecher wählen am Anfang eines jeden Schuljahres die Mitglieder des Schülerrates und ihren Vorsitzenden, den Schülersprecher und seinen Stellvertreter.